UN-zugelassene Big Bags für gefährliche Abfälle: Vorschriften, UN-Codes und zu vermeidende Fehler

Wenn es um gefährliche Abfälle, ADR, giftig-schädliche Abfälle oder Asbest geht, reicht ein ‚robuster‘ Big Bag nicht aus. Sie benötigen eine UN-zugelassene Verpackung, die für den Transport von Gefahrgut gemäß den ADR-BestimmungenRID, IMDG und dergleichen.

Von der UNO zugelassene Big Bags (oft als FIBCs für gefährliche Güter bezeichnet) werden speziellen Tests auf mechanische Festigkeit, Fallenlassen, Stapeln, Dynamik und Dichtigkeit unterzogen. Erst wenn sie diese Tests bestanden haben, dürfen sie das UN-Zeichen mit allen erforderlichen Angaben tragen: Art der Verpackung, Material, Verpackungsgruppe, Produktionsjahr und -land, Zertifizierungsstelle.

Im Bereich der Abfälle sind UN-Bigbags unverzichtbar, wenn die Substanz aufgrund des EBR-Codes und der Klassifizierung des Abfalls für den Transport als Gefahrgut gilt. Noch strenger ist der Fall bei Asbest: Die Vorschriften verlangen spezielle Säcke und Big Bags mit klar definierten Spezifikationen für Widerstandsfähigkeit, Verschluss, Kennzeichnung und Gefahrensymbole.

Die häufigsten Fehler, die in Unternehmen auftreten, sind:

  • Verwendung von generischen, UN-gekennzeichneten Big Bags für Abfälle, die in zugelassenen Behältern transportiert werden sollen;
  • unleserliche oder unvollständige Kennzeichnungen, wodurch Hersteller und Transporteure Sanktionen ausgesetzt sind;
  • Auswahl von Säcken mit Kapazitäten oder Sicherheitsfaktoren, die nicht dem tatsächlichen Gewicht des Abfalls entsprechen;
  • falsche Lagerung im Freien, mit Verschlechterung des Gewebes und Leistungsverlust.

Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Lieferanten ermöglicht es Ihnen, die UN-Codes zu lesen, die ADR-Anforderungen Ihres Abfallstroms zu überprüfen und das richtige Format (Kapazität, Größe, Zubehör) zu wählen. Sebino Pack kann sowohl den Abfallerzeuger als auch den Umweltberater dabei unterstützen, die richtige UN-Bigbag-„Familie“ für die verschiedenen Arten von Abfall zu definieren.

Die Investition in homologierte Verpackungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Möglichkeit, das Risiko des Auslaufens, von Unfällen beim Be- und Entladen sowie von Streitigkeiten mit Spediteuren und Bestimmungsbetrieben erheblich zu verringern.

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